Sportsitze eintragungsfrei?

Instrumente, Innenverkleidung, Sitze, etc. (Corsa B)
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pelabu94
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Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von pelabu94 »

Hey,

ich wollte in meinem Corsa B BJ. 94 Sportsitze einbauen, ich habe gehört das sie bis BJ 96 eintragungsfrei sind, stimmt das?

http://www.fk-automotive.de/Sportsitz-S ... c%2fmd5%7d

lg

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Phry
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Re: Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von Phry »

Lesen macht schlauer:
Die Sportsitze sind ohne allgemeine Betriebserlaubnis oder Teilgutachten und daher nicht im Straßenverkehr zulässig. Mit einer Einzelabnahme nach §19.3 können die FK Sportsitze beim TÜV oder der Dekra etc. zugelassen werden
MfG
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pelabu94
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Re: Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von pelabu94 »

soweit bin ich auch schon gekommen.... das beantwortet mir jetzt nicht die Frage, ob Sportsitze bei Modellen bis BJ.96 nun eintagungsfrei sind oder nicht..... so wie ich es immer wieder im I-Net lese, müssen sie halt klappbar sein, wegen des möglichen Fluchtweges....?

hier ein Zitat vom Tüv:

Sitze

"Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)"

speedcorsa
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Re: Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von speedcorsa »

pelabu94 hat geschrieben: ob Sportsitze bei Modellen bis BJ.96 nun eintagungsfrei sind oder nicht..... so wie ich es immer wieder im I-Net lese, müssen sie halt klappbar sein, wegen des möglichen Fluchtweges....?

also so wie Phry schon gesagt hat, sitze müssen immer eingetragen werden (per Einzelabnahme) , da sie keine abe oder teilegutachten haben, egal welches baujahr dein auto ist.

Und weil du gemeint hast mit klappbar: Wenn dein Auto keine Rücksitzbank mehr hat, sprich nur noch ein 2 Sitzer ist, müssen die Sitze nur noch in Längsrichtung verstellbar sein und müssen nicht klappbar sein, weil ja hinten dann niemand mehr sitzen kann/darf.

Ist dein Auto allerdings ein 5 Sitzer, sprich du hast die Rückbank noch drin und es können hinten auch leute sitzen, dann müssen die Sitze zusätzlich zur Längsverstellung noch klappbar dazu sein!!
Gruß Speedcorsa

pelabu94
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Re: Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von pelabu94 »

und wie soll man jetzt den letzten Satz vom Zitat des TÜV´s verstehen? Es steht doch drin, das erst bei Fahrzeuge ab BJ 96 eine Eintragung/ABE oder E-Nummer vorhanden sein muss.... oder versteh ich das falsch?

speedcorsa
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Re: Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von speedcorsa »

na dass du eben für fahrzeuge ab baujahr 1996 für die sitze und sitzkonsolen entsprechende prüfzeugnisse vorlegen /bestitzen musst....



Aber meiner Meinung nach hängt es auch vom abnehmenden TÜV Prüfer ab ob der das überhaupt sehen will....

Ich würd einfach zum TÜV/Dekra hinfahren und denen dein Problem schildern und nachfragen und die werden dir dann schon ne entsprechende antwort geben können.
Gruß Speedcorsa

Trabbi
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Re: Sportsitze eintragungsfrei?

Beitrag von Trabbi »

Hallo,
pelabu94 hat geschrieben: hier ein Zitat vom Tüv:

Sitze

"Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)"
Hast Du diesen Text wirklich von einer TÜV-Seite oder nur aus einem der zahlreichen Beiträge in diversen Foren? Einige dieser Beiträge verweisen zwar auf eine TÜV-Seite von 2009, aber diese ist nicht mehr verfügbar.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann bleiben nur drei Möglichkeiten:

a) eine Bescheinigung vom TÜV dass obige Aussage zutrifft
b) eine Bescheinigung vom Hersteller der Sitze dass obige Aussage zutrifft
c) die Eintragung der Sitze

Gruß

Hans

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