OPEL Corsa 1.4 X14SZ, EZ. 05/97 und ein nagelneuer Satz 185/60 R14 82T Pirelli Snowsport 190 auf original OPEL Stahlfelge 5,5Jx14 ET 49 fanden sich... der Winter steht vor der Tür... Dank der Abklärung im vorraus.. kein Problem diese Rad-Reifenkombination, dank Umrüstkatalog! Doch dann kam der Tag der Wahrheit! Freundlich empfängt mich der TÜV-Prüfer! Bewaffnet mit Umrüstkatalog für OPEL Corsa B von 1999 und 2000 bereite ich dem Prüfer ein hochziehen der Augenbrauen... Jaaaa! lächelt der Prüfer... schauen Sie mal diese Rad-Reifenkombi ist nur für den Corsa B mit X16XE, ergo einem GSi zugelassen!
Sehr geehrter Herr Ingenieur, das weiß ich, doch dann bräcuhte man keinen "Umrüstkatalog" wenn diese nicht für andere Fahrzeuge zur "Umrüstung" bestimmt wären, dann würde nämlich eine Einsicht oder Abfrage beim KBA reichen und ich wüsste sofort, dass ich lediglich Bereifung mit der Dimension 145/80 R13 oder 165/65 R14 montieren darf entgegne ich ihm. Verwundert schaut er mich an und rennt an den Computer, er tippt wie wild und läßt einen Auszug vom KBA zu meinem Fahrzeug raus... siehe da 145/80 R13 oder 165/65 R14... tja schießt er los, sehen Sie das dürfen Sie fahren... Ich nicke und pflichte ihm bei! Guter Mann, schauen Sie doch mal beim GSi nach beim KBA.... der hat serienmäßig 165/65 R14 und/oder 185/60 R14... er schaut mich an und sagt "Das sind verschiedene Fahrzeuge, haben Sie einen GSi?" Ich verneine und mache ihn darauf aufmerksam indem ich ihm sage, fällt ihnen was auf? X14SZ 165/65 R14 >>>> GSi 165/65 R14 >>>> doch beim GSi sind zusätzlich 185/60 R14 freigegeben... können Sie sich vorstellen, dass der einzige relevante Unterschied in diesem Falle der Tacho ist, oder brauche ich 106PS/109PS um die Räder zum drehen zu bewegen!?
Das war wohl zuviel des Guten... der Prüfer meint: Diese Kombination ist bei ihrem Fahrzeug nicht zugelassen, OPEL als Inhaber der Betriebserlaubnis, kann vor- und angeben was er möchte, das KBA hat für ihr Fahrzeug zwei unterschiedliche Kombinationen inne und damit ist es hiermit beendet.
Andernfalls müssen Sie eine Abnahme nach §21 StVZO und zudem muss ich das Fahrzeug dann auf die "Rolle" nehmen um den Tachowert zu ermitteln und ggf muss dieser kalibriert werden oder ein Angleichgetriebe verbaut werden. Alleine für die Abnahme nach §21 dürfen Sie mit 100,- Euro rechnen...
Mist denk ich mir... mit dem Tacho könnte er recht haben... meiner ist ein K1752 oder sowas... 185/60 R14 hat sicher zwischen 20 und 30mm mehr Abrollrumfang als die blöden 145/80 R13 oder 165/65 R14...
Haben Sie noch Fragen? Fragt er hämisch und ich will gerade ansetzen, da läuft er weg und schallert ein Tschüüüühüüüüss heraus...
Ich setzt mich in den Bock und reite davon...
Jetzt brauch ich erstmal originale Puschen.... Mist
