Bei Ebay Verkaufen und der letzte Satz Umtausch........

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Driverman31
Corsafan
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Bei Ebay Verkaufen und der letzte Satz Umtausch........

Beitrag von Driverman31 »

Jeder der bei Ebay was verkaufen will schreibt es drunter, Umtausch ausgeschlossen. VORSICHT das reicht NICHT!!!!!!!!

Ich bzw. meine Freundin und ich mussten die Erfahrung machen das es rechtliche Beanstandung an diesem Satz gibt, auch als privat Person muss man für eine Sache Gewährleistung geben. Ich kann allen nur raten schreibt oder kopiert euch den Text den ich unter diesen Text Fett markiere und speichert ihn euch ab, weil so seit ihr auf der rechtlich Korekten Seite und euch kann niemand ans Bein machen. Ich habe extra meinen Anwalt gefragt und er sagte mir das es rechtlich Einwandfrei ist und einen aus jeglichen Verpflichtungen nimmt.

Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.
Tuning ist nicht gleich Tuning das Zusammenspiel muss stimmen nur dann hat es Sinn.

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